Natusch & Thiedemann Siloreinigung GbR
Baathstraße 3
D-15518 Steinhöfel
D-15518 Steinhöfel
Rechtsform: | GbR |
Handelsregister: | - |
Registergericht: | - |
Geschäftsführung: | Matthias Natusch Rico Thiedemann |
Gesellschafter/-in: | - |
Ust.-ID: | - |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Arbeitsschutzmaßnahmen in der Siloreinigung
04.09.2020
Wann Maßnahmen zur Siloreinigung und Siloentstörung notwendig sind ist sehr vielseitig. Dem Grunde nach ist die Ausführung einer Siloreinigung stark risikobehaftet. Die vielseitigen Gefährdungen sind umfangreich und müssen vom ausführenden Unternehmen detailliert dargelegt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden.Maßnahmen zur Siloreinigung sind dann erforderlich, wenn eine produktspezifische- oder konstruktive Qualitätsgefährdung vorliegt. Dies kann sich in Materialanhaftungen an der Siloinnenwand oder vollständigen Silomaterialverschluss wieder spiegeln. Reinigungs- und Entstörungsmaßnahmen sind zur Produktionsabsicherung unerlässlich. Siloreinigungsmaßnahmen werden strukturell geplant oder spontan als Havarie Einsatz durchgeführt. Langfristig geplante und fest organisierte Siloreinigungsmaßnahmen sind jedoch für den Anlagenbetreiber langfristig ökonomischer und besser planbar. Eine Silohavarie durch Materialverschluss oder anderen Schäden bindet die Arbeitskräfte des Anlagenbetreiber und fördert den einen weitrechenden Produktionsstillstand. In der Produktion oder Bevorratung von Rohstoffen ist der Stillstand durch Anlagenbeeinträchtigungen ein unerwünschtes worst case und wird auf gleicher Ebene betrachtet, wie Produktrückführung durch Reklamation.
Arbeitsschutzmaßnahmen
In der DGUV Information 209-083 („Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen – Bauliche Gestaltung, Betrieb“) sind Maßnahmen beschrieben, die das Einfahren in Silos zum Zwecke der Störungsbeseitigung überflüssig machen. Für nicht vermeidbare andere Fälle gelten folgende Vorgehensweisen.